Rechtslage

Bidirektionales Laden: Gesetze in DACH

2025/2026 hat sich regulatorisch enorm viel getan. Hier findest du den aktuellen Stand für Deutschland, Österreich, die Schweiz und die EU – übersichtlich aufbereitet.

🇩🇪

Deutschland

Durchbruch 2025/2026

Das Wichtigste auf einen Blick

  • E-Autos = Speicher: EnWG-Novelle November 2025 – gleiche Regeln wie für Pumpspeicher
  • Keine Doppelbesteuerung: Netzentgeltbefreiung seit 1. Januar 2026
  • Baustelle Messung: MiSpeL-Festlegung noch nicht erlassen – BNetzA kündigt Veröffentlichung zum 01.10.2026 an
  • Reduzierte Netzentgelte: §14a EnWG – Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung
EnWG-Novelle November 2025 – Details

Die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes war der entscheidende Schritt: Elektrofahrzeuge werden seitdem rechtlich wie stationäre Batteriespeicher behandelt. Dieselben Regeln für Einspeisevergütung, Netzanmeldung und Eigenverbrauch gelten – ein massiver Vereinfachungsschritt.

Beschluss: 13. November 2025 im Bundestag
In Kraft: 1. Januar 2026

Netzentgeltbefreiung ab 1.1.2026 – Details

Wer Strom bidirektional aus dem Fahrzeug ins Hausnetz einspeist, zahlt seit 2026 keine Netzentgelte mehr. Bisher wurde der Strom doppelt belastet (beim Laden und beim Einspeisen) – das machte V2H unwirtschaftlich. Diese Hürde ist jetzt gefallen.

MiSpeL: Festlegung für 1. Oktober 2026 angekündigt – Details

Die Mindestanforderungen für Speicher (MiSpeL) sollen regeln, dass kein separater Einspeisezähler mehr nötig ist (Smart Meter erfasst den Energiefluss in beide Richtungen) und der Mischbetrieb erlaubt wird: Speicher und E-Auto dürfen dann Solar- und Netzstrom gemischt laden, ohne die Solarförderung zu verlieren.

Aktueller Stand (September 2026): § 85d EEG verpflichtete die Bundesnetzagentur, die Festlegung bis 30.06.2026 zu erlassen – diese Frist ist ohne Erlass verstrichen. Am 05.08.2026 hat die Behörde jedoch einen aktualisierten Arbeitsstand veröffentlicht und angekündigt, die Festlegung zum 1. Oktober 2026 zu veröffentlichen; für den 2. Oktober 2026 ist ein Workshop zur finalen Fassung geplant. Für bidirektionales Laden ist der Kernpunkt, dass Ladepunkte den Stromspeichern gleichgestellt werden und damit erstmals anteilig förderfähig sind. Abgerechnet werden soll über monatliche Saldierungsperioden – wahlweise messtechnisch (Abgrenzungsoption) oder pauschal (Pauschaloption). Bis zum Erlass bleibt die Mischnutzung von Netz- und Solarstrom in Speichern und bidirektionalen Ladepunkten abrechnungstechnisch blockiert. Stand 7. September 2026: angekündigt, aber noch nicht erlassen.

§14a EnWG: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen – Details

Netzbetreiber dürfen steuerbare Verbrauchseinrichtungen (inkl. bidirektionale Wallboxen) bei Netzengpässen dimmen. Als Gegenleistung gibt es reduzierte Netzentgelte. Das Dimmen ist auf max. 2 Stunden begrenzt und der Ladestand darf nicht unter 85% sinken.

NEU: Energy Sharing seit Juni 2026 – Details

Seit dem 1. Juni 2026 müssen alle Verteilnetzbetreiber die gemeinsame Stromnutzung nach § 42c EnWG ermöglichen: Strom aus PV, Heimspeicher oder perspektivisch dem E-Auto kann bilanziell mit Nachbarn im selben Netzgebiet geteilt werden (15-Minuten-Zuordnung). Ab Juni 2028 funktioniert das sogar netzgebietsübergreifend innerhalb derselben Regelzone. Einige Netzbetreiber hinken bei der technischen Umsetzung noch hinterher.

NEU: VDE-AR-N 4105:2026-03 – erste verbindliche BiDi-Norm

Seit März 2026 definiert die überarbeitete Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 erstmals verbindliche Sicherheitsstandards für bidirektionales Laden am Niederspannungsnetz – inklusive allpoliger Netztrennung und einer Systemzertifizierung von Fahrzeug und Wallbox als Einheit. Das ist die technische Basis, auf der die neuen DC-BiDi-Wallboxen (Quasar 2, edsn, ambiCHARGE) zertifiziert werden.

Ausblick: Netzentgeltreform „AgNes" – Festlegungsentwurf liegt vor

Die Bundesnetzagentur reformiert die Netzentgeltsystematik. Am 6. August 2026 hat sie den vollständigen Festlegungsentwurf veröffentlicht und bis zum 18. September 2026 förmlich konsultiert. Gelten sollen die neuen Regeln ab 1. Januar 2029 – dann läuft die heutige StromNEV infolge eines EuGH-Urteils aus. Für Speicher bleibt es beim bisherigen Zwischenstand: Die Netzentgeltbefreiung gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme bis zum 4. August 2029. Haushalte mit PV sollen künftig einen etwas höheren Grundpreis zahlen (geschätzt unter 100 €/Jahr); Heimspeicher und Balkonkraftwerke sind ausdrücklich ausgenommen. Finale Festlegung: bis Ende 2026 – Status: Entwurf, noch nicht beschlossen.

🇦🇹

Österreich

V2H erlaubt · V2G in Arbeit

Das Wichtigste auf einen Blick

  • V2H vollständig erlaubt: Keine Genehmigung nötig – Eigenverbrauch im Hausnetz
  • V2G noch nicht geregelt: Fehlende TOR (Technische und Organisatorische Regeln)
  • V2G Alliance Austria: über 90 Mitglieder arbeiten an Standards und Pilotprojekten
  • Regierung plant Gesetz: ÖVP/SPÖ/NEOS wollen einheitliche Regelung ausarbeiten
V2H in Österreich – Details

Vehicle-to-Home ist ohne gesonderte Genehmigung zulässig. Strom aus dem Fahrzeug ins Hausnetz fällt unter den Eigenverbrauch – wie ein stationärer Speicher. Voraussetzung: fachgerecht installierte bidirektionale Wallbox und eine Trenneinrichtung zum öffentlichen Netz. Kein Smart Meter, keine Freigabe vom Netzbetreiber nötig.

V2G Status und V2G Alliance Austria – Details

Für V2G fehlen in Österreich noch einheitliche TOR der Netzbetreiber. Ohne diese Regeln können Netzbetreiber die Einspeisung nicht genehmigen. Die V2G Alliance Austria mit über 90 Mitgliedern (u. a. Renault und Hyundai) arbeitet an Standards. Im Fokus stehen drei technische Arbeitsstränge: ein klar testbares Subset der ISO 15118-20, ein minimales Grid-Code-Profil für V2G und die Analyse der Interoperabilitätslücken zwischen OCPP 2.1 und ISO 15118-20. Eine fertige österreichische V2G-Systemarchitektur liegt noch nicht vor – der ursprünglich angepeilte Termin Mitte 2026 wurde nicht gehalten. Breite Verfügbarkeit wird weiter für 2027/2028 erwartet; Pilotprojekte laufen bei Verbund, Wien Energie und EVN.

NEU: ElWG – das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Das im Dezember 2025 beschlossene ElWG tritt stufenweise in Kraft und ist für V2H/V2G-Nutzer hochrelevant:

  • Seit 1.4.2026 – „Sonnenrabatt" (SNAP): 20 % Rabatt auf die verbrauchsabhängigen Netzentgelte täglich 10–16 Uhr von April bis September – ideal, um das E-Auto gezielt mittags zu laden.
  • Seit Juni 2026: Neue PV-Anlagen ab 3,68 kW müssen ansteuerbar ausgestattet sein; im Gegenzug gibt es flexiblen Netzzugang. Betriebsbereit hergestellt werden muss die Ansteuerbarkeit gestaffelt: über 25 kW bis 1.6.2028, 3,68–25 kW bis 1.6.2029, 0,8–3,68 kW bis 1.1.2030.
  • Ab 1.10.2026: Neue Regeln für Energiegemeinschaften und gemeinsame Energienutzung (erweiterte Sharing-Modelle). Ab 5.10.2026 sind die neuen Modelle zunächst nur mit Zählpunkten desselben Netzbetreibers umsetzbar; netzgebietsübergreifend voraussichtlich erst ab April 2027.
  • Ab 1.1.2027: Neue Netzentgeltstruktur mit Einspeiser-Beitrag (0,05 ct/kWh erst ab 20 kW – kleine Anlagen bleiben frei). Wichtig: Systemdienlich betriebene Speicher sind die ersten 20 Betriebsjahre befreit – eine zentrale Weiche für V2G.
Steuer: Sachbezug für E-Firmenwagen ab 2027 – Verordnung noch ausständig

Bis Ende 2026 bleibt der Sachbezug für privat genutzte E-Firmenwagen bei 0 €. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (BGBl. I Nr. 62/2026, kundgemacht am 29.07.2026) ist die politische Entscheidung gefallen, den Sachbezug auf E-Fahrzeuge auszuweiten: ab 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten (max. 180 €/Monat), ab 2028: 0,625 % (max. 300 €/Monat). Wichtig: Rechtsgrundlage für diese Werte ist die Sachbezugswerteverordnung – deren Novelle war am 7. September 2026 noch nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht; die im RIS geltende Fassung sieht weiterhin einen Sachbezugswert von Null vor. Einen eigenen Deckel bei den Anschaffungskosten gibt es nicht, die Monatshöchstbeträge entsprechen rechnerisch 48.000 €. Nach derzeitigem Stand soll die Regelung auch bereits vor 2027 überlassene Fahrzeuge erfassen – ein Bestandsschutz ist nicht vorgesehen. Verbindlich wird das alles erst mit der Kundmachung der Verordnung. Details in unserem Blog-Artikel.

🇨🇭

Schweiz

V2G seit 2026 geregelt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • E-Autos = Speicher: Seit 1.1.2025 gelten bidirektionale Fahrzeuge im StromVG als „Speicher mit Endverbrauch"
  • Keine Doppelbelastung mehr: Seit 1.1.2026 wird das Netznutzungsentgelt für per V2G eingespeisten Strom zurückerstattet (revidierte StromVV, Art. 14a/17c StromVG)
  • Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG): Seit 1.1.2026 – Strom teilen mit reduziertem Netzentgelt in der Gemeinde
  • Kantone fördern BiDi: Luzern, Zürich, Bern u. a. zahlen 2.000–3.000 CHF pro bidirektionaler Ladestation
  • Aber: Keine Abnahme- und Vergütungspflicht der Netzbetreiber für V2G-Strom – ein Abnehmer (Energieversorger/Aggregator) muss selbst gefunden werden
StromVV-Revision seit 1.1.2026 – Details

Mit der Umsetzung des Stromgesetzes (Mantelerlass, 2. Verordnungspaket) beseitigt die Schweiz die wirtschaftliche Haupthürde für V2G: Das Netznutzungsentgelt wird für sämtlichen bidirektional eingespeisten Strom zurückerstattet, sofern messtechnisch nachgewiesen ist, dass er zuvor aus dem Netz bezogen wurde (zusätzlicher Messpunkt nötig, bei Kombination mit PV ohnehin üblich). Zudem gehört die Flexibilität seit 2026 den Endverbrauchern – Netzbetreiber müssen für deren Nutzung entschädigen.

Offen bleibt: ISO 15118-20 ist nicht verbindlich, CCS-V2G bleibt herstellergebunden, und breite bidirektionale DC-Lösungen werden erst ab ca. 2028 erwartet. Erste bezahlbare Angebote (z. B. Helion ab ca. 3.300 CHF, E3/DC edsn via Helion) kommen 2026 auf den Markt.

🇪🇺

EU-Ebene

AFIR-Verordnung

Verpflichtende Standards

  • Ab Januar 2026: ISO 15118-2 Pflicht für alle neuen öffentlichen Ladepunkte (Plug & Charge)
  • Ab Januar 2027: ISO 15118-20 Pflicht für neue AC-Ladepunkte – Kommunikationsstandard, keine BiDi-Pflicht
  • V2G-Interoperabilität: Über Hersteller- und Ländergrenzen hinweg garantiert

Zukunfts-Timeline

01/2026

Netzentgeltbefreiung (DE) · ISO 15118-2 Pflicht (EU)

04/2026

Sonnenrabatt SNAP startet (AT)

06/2026

Energy Sharing verpflichtend (DE) · ElWG-Ansteuerbarkeit neuer PV (AT)

10/2026

MiSpeL-Festlegung angekündigt (DE) · Energiegemeinschaften nach ElWG (AT)

Q4/2026

Kommerzielle V2G-Tarife breit verfügbar (VW/Elli, Ford/Octopus, BMW/E.ON läuft)

01/2027

ISO 15118-20 Pflicht (EU) · Neue Netzentgelte + 20 Jahre Speicher-Befreiung (AT) · Sachbezug E-Firmenwagen (AT)

2027+

Österreich: V2G-TOR und breiter Rollout erwartet · DE: neue Netzentgeltsystematik (AgNes) ab 2029

Stand: September 2026. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Bei konkreten Vorhaben empfehlen wir zusätzlich eine Beratung durch deinen Netzbetreiber.

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