Rechtslage

Bidirektionales Laden: Gesetze in DACH

2025/2026 hat sich regulatorisch enorm viel getan. Hier findest du den aktuellen Stand für Deutschland, Österreich, die Schweiz und die EU – übersichtlich aufbereitet.

🇩🇪

Deutschland

Durchbruch 2025/2026

Das Wichtigste auf einen Blick

  • E-Autos = Speicher: EnWG-Novelle November 2025 – gleiche Regeln wie für Pumpspeicher
  • Keine Doppelbesteuerung: Netzentgeltbefreiung seit 1. Januar 2026
  • Kein zweiter Zähler: MiSpeL-Regeln seit April 2026 – Smart Meter reicht
  • Reduzierte Netzentgelte: §14a EnWG – Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung
EnWG-Novelle November 2025 – Details

Die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes war der entscheidende Schritt: Elektrofahrzeuge werden seitdem rechtlich wie stationäre Batteriespeicher behandelt. Dieselben Regeln für Einspeisevergütung, Netzanmeldung und Eigenverbrauch gelten – ein massiver Vereinfachungsschritt.

Beschluss: 13. November 2025 im Bundestag
In Kraft: 1. Januar 2026

Netzentgeltbefreiung ab 1.1.2026 – Details

Wer Strom bidirektional aus dem Fahrzeug ins Hausnetz einspeist, zahlt seit 2026 keine Netzentgelte mehr. Bisher wurde der Strom doppelt belastet (beim Laden und beim Einspeisen) – das machte V2H unwirtschaftlich. Diese Hürde ist jetzt gefallen.

MiSpeL ab April 2026 – Details

Die Mindestanforderungen für Speicher (MiSpeL) regeln, dass kein separater Einspeisezähler mehr nötig ist. Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) erfasst den Energiefluss in beide Richtungen. Das vereinfacht die Installation und senkt die Kosten. Seit April 2026 ist außerdem der Mischbetrieb erlaubt: Speicher und E-Auto dürfen Solar- und Netzstrom gemischt laden, ohne die Solarförderung zu verlieren.

Praxishinweis: Netzbetreiber haben je nach Größe 6–12 Monate Umsetzungsfrist – flächendeckend verfügbar ist die vereinfachte Abwicklung realistisch erst Ende 2026/Anfang 2027. BDEW und VKU kritisieren die Messkonzepte als komplex.

§14a EnWG: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen – Details

Netzbetreiber dürfen steuerbare Verbrauchseinrichtungen (inkl. bidirektionale Wallboxen) bei Netzengpässen dimmen. Als Gegenleistung gibt es reduzierte Netzentgelte. Das Dimmen ist auf max. 2 Stunden begrenzt und der Ladestand darf nicht unter 85% sinken.

NEU: Energy Sharing seit Juni 2026 – Details

Seit dem 1. Juni 2026 müssen alle Verteilnetzbetreiber die gemeinsame Stromnutzung nach § 42c EnWG ermöglichen: Strom aus PV, Heimspeicher oder perspektivisch dem E-Auto kann bilanziell mit Nachbarn im selben Netzgebiet geteilt werden (15-Minuten-Zuordnung). Ab Juni 2028 funktioniert das sogar netzgebietsübergreifend innerhalb derselben Regelzone. Einige Netzbetreiber hinken bei der technischen Umsetzung noch hinterher.

NEU: VDE-AR-N 4105:2026-03 – erste verbindliche BiDi-Norm

Seit März 2026 definiert die überarbeitete Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 erstmals verbindliche Sicherheitsstandards für bidirektionales Laden am Niederspannungsnetz – inklusive allpoliger Netztrennung und einer Systemzertifizierung von Fahrzeug und Wallbox als Einheit. Das ist die technische Basis, auf der die neuen DC-BiDi-Wallboxen (Quasar 2, edsn, ambiCHARGE) zertifiziert werden.

Ausblick: Netzentgeltreform „AgNes" (Konsultation läuft)

Die Bundesnetzagentur reformiert die Netzentgeltsystematik. Zwischenstand vom Mai 2026: Die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher bleibt bis August 2029 bestehen (Bestandsschutz), danach ist ein moderater Kapazitätspreis geplant. Haushalte mit PV sollen künftig einen etwas höheren Grundpreis zahlen (geschätzt unter 100 €/Jahr); Heimspeicher und Balkonkraftwerke sind ausdrücklich ausgenommen. Finale Festlegung: bis Ende 2026 – Status: Entwurf, noch nicht beschlossen.

🇦🇹

Österreich

V2H erlaubt · V2G in Arbeit

Das Wichtigste auf einen Blick

  • V2H vollständig erlaubt: Keine Genehmigung nötig – Eigenverbrauch im Hausnetz
  • V2G noch nicht geregelt: Fehlende TOR (Technische und Organisatorische Regeln)
  • V2G Alliance Austria: 60+ Partner arbeiten an Standards und Pilotprojekten
  • Regierung plant Gesetz: ÖVP/SPÖ/NEOS wollen einheitliche Regelung ausarbeiten
V2H in Österreich – Details

Vehicle-to-Home ist ohne gesonderte Genehmigung zulässig. Strom aus dem Fahrzeug ins Hausnetz fällt unter den Eigenverbrauch – wie ein stationärer Speicher. Voraussetzung: fachgerecht installierte bidirektionale Wallbox und eine Trenneinrichtung zum öffentlichen Netz. Kein Smart Meter, keine Freigabe vom Netzbetreiber nötig.

V2G Status und V2G Alliance Austria – Details

Für V2G fehlen in Österreich noch einheitliche TOR der Netzbetreiber. Ohne diese Regeln können Netzbetreiber die Einspeisung nicht genehmigen. Die V2G Alliance Austria mit über 90 Partnern (u. a. Renault und Hyundai) arbeitet an Standards; die österreichische V2G-Systemarchitektur (technische Parameter, Schnittstellen, Testzyklen) soll bis Mitte 2026 definiert sein. Breite Verfügbarkeit wird für 2027/2028 erwartet – Pilotprojekte laufen bei Verbund, Wien Energie und EVN.

NEU: ElWG – das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Das im Dezember 2025 beschlossene ElWG tritt stufenweise in Kraft und ist für V2H/V2G-Nutzer hochrelevant:

  • Seit 1.4.2026 – „Sonnenrabatt" (SNAP): 20 % Rabatt auf die verbrauchsabhängigen Netzentgelte täglich 10–16 Uhr von April bis September – ideal, um das E-Auto gezielt mittags zu laden.
  • Seit Juni 2026: Neue PV-Anlagen ab 3,68 kW müssen ansteuerbar sein; im Gegenzug gibt es flexiblen Netzzugang.
  • Ab 1.10.2026: Neue Regeln für Energiegemeinschaften und gemeinsame Energienutzung (erweiterte Sharing-Modelle).
  • Ab 1.1.2027: Neue Netzentgeltstruktur mit Einspeiser-Beitrag (0,05 ct/kWh erst ab 20 kW – kleine Anlagen bleiben frei). Wichtig: Systemdienlich betriebene Speicher sind die ersten 20 Betriebsjahre befreit – eine zentrale Weiche für V2G.
Steuer: Sachbezug für E-Firmenwagen ab 2027 – Stand

Bis Ende 2026 bleibt der Sachbezug für privat genutzte E-Firmenwagen bei 0 €. Laut Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz (Beschluss im Nationalrat für 8. Juli 2026 angesetzt) gilt danach: ab 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten (max. 180 €/Monat), ab 2028: 0,625 % (max. 300 €/Monat) – nach Medienberichten für ab 2027 neu zugelassene Fahrzeuge. Die finale Sachbezugswerteverordnung ist noch nicht kundgemacht. Details in unserem Blog-Artikel.

🇨🇭

Schweiz

V2G seit 2026 geregelt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • E-Autos = Speicher: Seit 1.1.2025 gelten bidirektionale Fahrzeuge im StromVG als „Speicher mit Endverbrauch"
  • Keine Doppelbelastung mehr: Seit 1.1.2026 wird das Netznutzungsentgelt für per V2G eingespeisten Strom zurückerstattet (revidierte StromVV)
  • Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG): Seit 1.1.2026 – Strom teilen mit reduziertem Netzentgelt in der Gemeinde
  • Kantone fördern BiDi: Luzern, Zürich, Bern u. a. zahlen 1.000–3.000 CHF pro bidirektionaler Ladestation
  • Aber: Keine Abnahme- und Vergütungspflicht der Netzbetreiber für V2G-Strom – ein Abnehmer (Energieversorger/Aggregator) muss selbst gefunden werden
StromVV-Revision seit 1.1.2026 – Details

Mit der Umsetzung des Stromgesetzes (Mantelerlass, 2. Verordnungspaket) beseitigt die Schweiz die wirtschaftliche Haupthürde für V2G: Das Netznutzungsentgelt wird für sämtlichen bidirektional eingespeisten Strom zurückerstattet, sofern messtechnisch nachgewiesen ist, dass er zuvor aus dem Netz bezogen wurde (zusätzlicher Messpunkt nötig, bei Kombination mit PV ohnehin üblich). Zudem gehört die Flexibilität seit 2026 den Endverbrauchern – Netzbetreiber müssen für deren Nutzung entschädigen.

Offen bleibt: ISO 15118-20 ist nicht verbindlich, CCS-V2G bleibt herstellergebunden, und breite bidirektionale DC-Lösungen werden erst ab ca. 2028 erwartet. Erste bezahlbare Angebote (z. B. Helion ab ca. 3.300 CHF, E3/DC edsn via Helion) kommen 2026 auf den Markt.

🇪🇺

EU-Ebene

AFIR-Verordnung

Verpflichtende Standards

  • Ab Januar 2026: ISO 15118-2 Pflicht für alle neuen öffentlichen Ladepunkte (Plug & Charge)
  • Ab Januar 2027: ISO 15118-20 Pflicht – bidirektionales Laden wird EU-weiter Standard
  • V2G-Interoperabilität: Über Hersteller- und Ländergrenzen hinweg garantiert

Zukunfts-Timeline

01/2026

Netzentgeltbefreiung (DE) · ISO 15118-2 Pflicht (EU)

04/2026

MiSpeL-Regeln in Kraft (DE) · Sonnenrabatt SNAP startet (AT)

06/2026

Energy Sharing verpflichtend (DE) · ElWG-Ansteuerbarkeit neuer PV (AT)

Q4/2026

Kommerzielle V2G-Tarife breit verfügbar (VW/Elli, Ford/Octopus, BMW/E.ON läuft)

01/2027

ISO 15118-20 Pflicht (EU) · Neue Netzentgelte + 20 Jahre Speicher-Befreiung (AT) · Sachbezug E-Firmenwagen (AT)

2027+

Österreich: V2G-TOR und breiter Rollout erwartet · DE: neue Netzentgeltsystematik (AgNes)

Stand: Juli 2026. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Bei konkreten Vorhaben empfehlen wir zusätzlich eine Beratung durch deinen Netzbetreiber.

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