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Sachbezug E-Auto Österreich: Was sich ab 2027 ändert

Update 4. Juli 2026: Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz vom 10. Juni 2026 hat die Sätze konkretisiert – für 2028 gilt 0,625 % (nicht wie ursprünglich kolportiert 0,75 %), gedeckelt mit 300 €/Monat. Der Beschluss im Nationalrat ist für den 8. Juli 2026 angesetzt. Artikel entsprechend aktualisiert.

Das Ende der Sachbezugsbefreiung naht

Bisher war es einer der größten Steuervorteile für E-Dienstwagen in Österreich: 0 € Sachbezug. Wer einen Elektro-Firmenwagen privat nutzte, zahlte dafür keinen Cent Lohnsteuer. Damit soll ab 2027 Schluss sein.

Im Rahmen des Doppelbudgets 2027/2028 führt die österreichische Bundesregierung einen Sachbezug auch für privat genutzte Elektro-Firmenwagen ein.

Die Sätze laut Regierungsvorlage

JahrSachbezug E-AutoDeckelSachbezug Verbrenner
2026 (aktuell)0 %1,5–2 %
20270,375 %max. 180 €/Monat1,5–2 %
20280,625 %max. 300 €/Monat1,5–2 %

Die Prozentsätze beziehen sich auf die Anschaffungskosten pro Monat. Laut übereinstimmenden Medienberichten gilt die Regelung für ab 2027 neu zugelassene E-Fahrzeuge.

Was das konkret bedeutet

Der maximale monatliche Sachbezug für E-Autos:

  • 2027: bis zu 180 €/Monat
  • 2028: bis zu 300 €/Monat

Zum Vergleich: Ein Verbrenner mit gleichem Wert käme auf bis zu 720–960 €/Monat. E-Autos bleiben also weiterhin deutlich günstiger.

Was bleibt unverändert?

Die anderen Steuervorteile für E-Autos in Österreich bleiben (Stand heute) bestehen:

  • NoVA: Weiterhin vollständige Befreiung (Verbrenner: 5–30 %)
  • Vorsteuerabzug: Voll bis 40.000 €, anteilig bis 80.000 € Anschaffungspreis
  • Investitionsfreibetrag: Allerdings sinkt der erhöhte Satz von 22 % zum 31.12.2026 auf 15 %

Was sich bereits geändert hat

Nicht alle Änderungen liegen in der Zukunft: Seit 1. April 2025 ist die motorbezogene Versicherungssteuer auch für Elektroautos fällig. Die frühere Befreiung wurde aufgehoben.

Kritik aus der Branche

Laut einer aktuellen Branchenumfrage bremsen bereits 71 % der Unternehmen ihre E-Auto-Beschaffung ein oder stellen sie infrage. Kritiker warnen, dass die Änderung die Verkehrswende ausbremst. Die Regierung erwartet Mehreinnahmen von rund 110 Millionen Euro (2027) bzw. 190 Millionen Euro jährlich (ab 2028).

Status: Beschluss unmittelbar bevorstehend

Die Regierungsvorlage vom 10. Juni 2026 liegt vor, der Nationalrats-Beschluss ist für den 8. Juli 2026 angesetzt. Die technische Umsetzung erfolgt über eine Novelle der Sachbezugswerteverordnung, die noch nicht kundgemacht ist – Detailfragen wie der Bestandsschutz für vor 2027 zugelassene Fahrzeuge sind damit formal noch offen. Wir aktualisieren diesen Artikel nach dem Beschluss.

Was bedeutet das für V2H?

Die Sachbezugsänderung betrifft die Privatnutzung von Firmenwagen – nicht die V2H-Funktionalität selbst. Wer sein E-Auto als Hausspeicher nutzt, profitiert weiterhin von der Ersparnis durch Eigenverbrauch. Der steuerliche Vorteil beim Firmenwagen wird kleiner, aber bidirektionales Laden bleibt wirtschaftlich attraktiv.

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Für deine individuelle Situation wende dich an einen Steuerberater.